Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Goldenpark Parkservice

1. Geltungsbereich und Vertragsverhältnis

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote und Leistungen der Firma Goldenpark Parkservice. Abweichende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn Goldenpark Parkservice sie ausdrücklich und schriftlich bestätigt.
Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Goldenpark Parkservice sind nicht befugt, von diesen AGB abzuweichen – ausgenommen Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis (z. B. Prokuristen).

2. Vertragsabschluss

Alle Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme der Buchung durch Goldenpark Parkservice zustande. Voraussetzung ist die Zustimmung zu diesen AGB.

3. Parken & Valet-Service

Beim Valet-Service übergibt der Kunde sein Fahrzeug am Flughafen Düsseldorf an unser autorisiertes Personal. Das Fahrzeug wird danach auf ein gesichertes Betriebsgelände verbracht. Goldenpark Parkservice behält sich vor, das Fahrzeug zur Optimierung der Logistik auf alternative Flächen innerhalb eines Umkreises von bis zu 20 km zu überführen.

4. Parken & Shuttle-Service

Beim Shuttle-Service parkt der Kunde sein Fahrzeug selbständig auf dem von Goldenpark Parkservice zugewiesenen Stellplatz. Eine Platzwahl ist nicht Vertragsgegenstand. Auch hier ist eine Überführung des Fahrzeugs auf Ersatzflächen bis 20 km zulässig.
Ein Bewachungs- oder Verwahrungsanspruch besteht nicht. Goldenpark Parkservice haftet nicht für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände.

5. Nutzung des Betriebsgeländes

Auf allen Betriebsgeländen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Verpflichtend:

  • Schrittgeschwindigkeit
  • Abstellen nur auf zugewiesenen Flächen
  • Beachtung der Beschilderung und Weisungen des Personals

Untersagt sind insbesondere:

  • Reparaturen, Reinigungen, Ab- oder Umpumpen von Flüssigkeiten
  • Entsorgung von Müll oder Lagerung von Gegenständen
  • Motorlauf im Stand sowie Abstellen nicht verkehrssicherer Fahrzeuge
  • Abstellen von Fahrzeugen mit sichtbaren technischen Mängeln

Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen – gegebenenfalls auf Kosten des Kunden. Bei Gefahr ist Goldenpark Parkservice berechtigt, Fahrzeuge eigenständig zu entfernen.

6. Pflichten & Nachweise

Der Kunde versichert, dass der Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Bei Verweigerung oder begründeten Zweifeln kann Goldenpark Parkservice den Vertrag ablehnen oder kündigen – ohne Erstattungsanspruch.

7. Shuttle-Transfer

Im Buchungspreis ist der Transfer zum und vom Flughafen Düsseldorf für bis zu 8 Personen pro Fahrzeug enthalten. Sammeltransfers mit zumutbaren Wartezeiten (bis 10 Minuten) sind zulässig.
Der Rücktransport erfolgt nach telefonischer Benachrichtigung durch den Kunden. Auffällige, alkoholisierte oder aggressive Fahrgäste können ausgeschlossen werden.

8. Fahrzeugschlüssel

Der Kunde hinterlegt den Fahrzeugschlüssel während der Parkdauer zur logistischen Optimierung und gegebenenfalls zur Durchführung gebuchter Zusatzleistungen.

9. Zusatzleistungen (optional)

Während der Abstellzeit können optionale Services wie Autowäsche, Innenreinigung, Smart Repair oder Glasreparaturen ausgeführt werden. Diese werden gesondert berechnet und begründen ein eigenes Vertragsverhältnis.

10. Preise & Zahlung
  • Es gelten die jeweils online angegebenen Bruttopreise.
  • Abrechnung im 24-Stunden-Takt.
  • Zahlung per Vorkasse, vor Ort (Bar/Karte) oder online.
  • Verspätete Abholung: 100 €/Tag zusätzlich.
11. Rücktritt & Stornierung
  • Kostenfreie Stornierung bis 24 Stunden vor Mietbeginn.
  • Danach: Rücktrittspauschale von 80 % des Buchungswertes.
  • Kein Rücktritt nach Mietbeginn möglich.
  • Ordentliche Kündigung während der Laufzeit ausgeschlossen.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
12. Haftung & Versicherung

Goldenpark Parkservice haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen hiervon sind Personenschäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Keine Haftung bei:

  • Diebstahl, Vandalismus, Naturgewalten (z. B. Sturm, Hagel, Blitz)
  • Schäden durch Dritte oder Verkehrsteilnehmer
  • Schäden durch logistisch notwendige Fahrzeugbewegungen
  • Verlust von im Fahrzeug verbliebenen Gegenständen
  • Schäden aus Gefälligkeitshandlungen (z. B. Starthilfe)

Der Kunde haftet für Schäden, die durch technische Mängel seines Fahrzeugs entstehen, und tritt etwaige Ansprüche Dritter oder gegen Versicherungen an Goldenpark Parkservice ab.

13. Gerichtsstand & anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit gesetzlich zulässig.

14. Schriftform & Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.